Das Regelwerk ist die Roadmap.
Rund ein Dutzend Regelwerke bestimmen den Betrieb eines Aufzugs. Aus jedem entstehen Begriffe, Fristen und Abläufe, die evi als Tabellen, Felder und Apps abbildet.
Prüfung, Mängel, GBU, Notruf, Änderung.
Betriebssicherheitsverordnung
Die zentrale Rechtsgrundlage für Betrieb und Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen in Deutschland. Aufzüge sind nach Anhang 2 Abschnitt 2 prüfpflichtig.
Betrieb von Aufzugsanlagen
Technische Regel, die die BetrSichV für den Aufzugsbetrieb konkretisiert: Inaugenscheinnahme (Wärtergang), Notbefreiung, Notrufsystem, beauftragte Person.
Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen: Aufzugsanlagen
Regelt Art, Umfang und Fristen der Prüfungen an Aufzugsanlagen, Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen und Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen.
Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Aufzügen
Die europäischen Normen für neue Personen- und Lastenaufzüge (81-20) und deren Prüfung (81-50). Seit 2017 Stand der Technik, werden von EN ISO 8100 abgelöst.
Aufzüge für den Personen- und Gütertransport
Die neue internationale Aufzugsnorm von 2026 löst EN 81-20 und EN 81-50 für neue Aufzüge ab. Für Betreiber bestehender Anlagen bleibt die BetrSichV die Grundlage.
Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge
Die „SNEL“-Norm: 74 Gefährdungen bestehender Aufzüge mit Maßnahmen zur Nachrüstung, Grundlage für Modernisierungsentscheidungen.
Aufzugsrichtlinie
EU-Richtlinie für das Inverkehrbringen von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen, in Deutschland über die Aufzugsverordnung (12. ProdSV) umgesetzt.
Fernnotruf für Personen- und Lastenaufzüge
Anforderungen an das Notrufsystem: Zwei-Wege-Sprechverbindung, Aufschaltung, Prüfung alle drei Tage (Testruf). Relevant für die 2G-Abschaltung bis 2028.
Pflichten erfüllen, ohne Papierkram.
Notfallplan, Prüfungen, Gefährdungsbeurteilung: evi bildet jede Vorgabe als Prozess ab.