elevator intelligence.
regel · TRBS 3121

Betrieb von Aufzugsanlagen

Technische Regel, die die BetrSichV für den Aufzugsbetrieb konkretisiert: Inaugenscheinnahme (Wärtergang), Notbefreiung, Notrufsystem, beauftragte Person.

Für Betreiber
  • Regelmäßige Inaugenscheinnahme durch eine beauftragte Person
  • Zwei-Wege-Notruf mit ständig besetzter Stelle
  • Personenbefreiung innerhalb von 30 Minuten
  • Unterweisung der beauftragten Person
In evi

Wärtergang-Erinnerung und Protokoll, Notfallplan und Ansprechpartner in der Anlagenakte, Störungsmelder.

Bereit fürs nächste Level?

Einsteigen und zurücklehnen. evi macht den Rest.