regel · TRBS 3121
Betrieb von Aufzugsanlagen
Technische Regel, die die BetrSichV für den Aufzugsbetrieb konkretisiert: Inaugenscheinnahme (Wärtergang), Notbefreiung, Notrufsystem, beauftragte Person.
Für Betreiber
- Regelmäßige Inaugenscheinnahme durch eine beauftragte Person
- Zwei-Wege-Notruf mit ständig besetzter Stelle
- Personenbefreiung innerhalb von 30 Minuten
- Unterweisung der beauftragten Person
In evi
Wärtergang-Erinnerung und Protokoll, Notfallplan und Ansprechpartner in der Anlagenakte, Störungsmelder.
Bereit fürs nächste Level?
Einsteigen und zurücklehnen. evi macht den Rest.